Abschnitt 27 - Zu § 13 Abs. 9:
Diese Forderung schließt ein, daß z.B. Balken, Masten, Stangen, Träger von mehreren Versicherten auf der gleichen Schulter getragen werden sowie abgestellte Teile gegen Kippen, Rollen oder Rutschen gesichert sind.
Diese Forderung schließt ein, daß z.B. Balken, Masten, Stangen, Träger von mehreren Versicherten auf der gleichen Schulter getragen werden sowie abgestellte Teile gegen Kippen, Rollen oder Rutschen gesichert sind.