Abschnitt 53 - Zu § 25 Abs. 2:
Diese Forderung ist z. B. hinsichtlich der Belastung erfüllt, wenn nur Montagegeräte eingesetzt werden, deren Druck- oder Zugkraft die zulässige Tragfähigkeit des Befestigungsteiles nicht überschreitet.
Diese Forderung ist z. B. hinsichtlich der Belastung erfüllt, wenn nur Montagegeräte eingesetzt werden, deren Druck- oder Zugkraft die zulässige Tragfähigkeit des Befestigungsteiles nicht überschreitet.