Abschnitt 47 - Zu § 21 Abs. 3:
Mit Gefährdungen ist bei fahrbaren Standgerüsten nach DIN 4420-3 "Arbeits- und Schutzgerüste; Gerüstbauarten ausgenommen Leiter- und Systemgerüste; Sicherheitstechnische Anforderungen und Regelausführungen" nicht zu rechnen, wenn
das Verhältnis der Höhe zur kleinsten Breite nicht größer als 2:1 ist
und
keine Hindernisse, Bodenunebenheiten oder Gefälle im Fahrbereich vorhanden sind.