Abschnitt 37 - Zu § 15 Abs. 1 Nr. 6:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn Atemschutzgerate den "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" (ZH 1/701) entsprechen; siehe auch "Verzeichnis zertifizierter Atemschutzgeräte" (ZH 1/606).
Diese Forderung ist erfüllt, wenn Atemschutzgerate den "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" (ZH 1/701) entsprechen; siehe auch "Verzeichnis zertifizierter Atemschutzgeräte" (ZH 1/606).