DGUV Vorschrift 45 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schiffbau

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Abschnitt 25 - Zu § 11 Abs. 7:

Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn

  • bei Innenleitergängen von Gerüsten die Durchstiegsöffnung durch die jeweils darüberstehende Leiter überdeckt ist,

  • ein Seitenschutz oder unverschiebbare begehbare Abdeckungen vorhanden sind; bei Mannlochverschlüssen, z. B. nach DIN 83 402-1 "Mannlochverschlüsse 400 x 600 für Betriebsüberdrücke bis 1,1 bar oder 3 bar; Teil 1: Zusammenstellung, Einbau", und kleineren Öffnungen genügt ein Handlauf.

Öffnungen sind z. B. Mannlochverschlüsse, Montageöffnungen, Luken, Zugangsausschnitte, Schächte, Kabel- und Rohrkanäle.