DGUV Vorschrift 45 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schiffbau

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 17 - Zu § 9:

Absperreinrichtungen sind z. B. Gitter, Rohre, Stangen, Ketten, Seile, Flatterleinen, abschließbare Türen.

Einrichtungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände sind z. B. Schutzdächer, Fangnetze, Gerüstbeläge.

Sicherheitszeichen siehe UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125).

Gefahrbereiche können insbesondere vorhanden sein:

  • beim Abwracken,

  • beim Bewegen schwerer und sperriger Teile,

  • beim Abwerfen,

  • bei Arbeiten mit Brand-, Explosions- und Gesundheitsgefahren,

  • beim Stapellauf, Docken, Slippen und Arbeiten mit Verholwinden und Spillen,

  • bei übereinanderliegenden Arbeitsplätzen oder Arbeitsplätzen über Verkehrswegen,

  • bei Erprobungen,

  • beim Bunkern von Kraftstoff, sofern das Kraftstoffsystem nach Reparaturarbeiten oder Neuinstallationen nicht insgesamt auf Dichtheit geprüft worden ist.

Siehe auch § 16 Abs. 1 Nr. 1.