§ 32 - Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 19981 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Schiffbau" (VBG 34) vom 1. Oktober 1977 in der Fassung vom 1. Januar 1997 außer Kraft.
Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.