Abschnitt 30 - Zu § 24:
Absetzkipper sind gegen Kippen gesichert, wenn die Stützbeine ausgefahren sind oder am Boden befestigte Ketten oder ähnliches an der Frontseite (Rangierkupplung) eingehängt sind.
Absetzkipper sind gegen Kippen gesichert, wenn die Stützbeine ausgefahren sind oder am Boden befestigte Ketten oder ähnliches an der Frontseite (Rangierkupplung) eingehängt sind.