Abschnitt 11 - Zu § 8 Abs. 6:
Geeignet sind Bauteile, die an ungünstigster Stelle zusätzlich zu den erforderlichen Lastannahmen der einschlägigen DIN Normen eine Einzellast von 750 N (ca. 75 kg) aufnehmen können.
Geeignet sind Bauteile, die an ungünstigster Stelle zusätzlich zu den erforderlichen Lastannahmen der einschlägigen DIN Normen eine Einzellast von 750 N (ca. 75 kg) aufnehmen können.