DGUV Vorschrift 42 - Zelte und Tragluftbauten

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Zelte und Tragluftbauten
(bisher: BGV C25)

(bisher VBG 73)

Stand der Vorschrift: vom 1. April 1990 1

Inhaltsübersicht§§
I.
Geltungsbereich
Geltungsbereich 1
II.
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen 2
III.
Bau und Ausrüstung
Allgemeines3
Einrichtungen für Auf- und Abbau4
Szenenflächen, Podien, Emporen 5
IV.
Betrieb
Allgemeines6
Aufsichtführende 7
Auf- und Abbau8
V.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten9
VI.
Übergangsbestimmungen
Übergangsbestimmungen10
VII.
Inkrafttreten
Inkrafttreten11

Im BGVR-Verzeichnis Oktober 2000 ist unter "Fassung der Vorschrift" der 01.01.1997 angegeben.

Die hier auf der CD-ROM enthaltene Ausgabe enthält diese Fassung.

Durch einen Sammelnachtrag zum 01.01.1997 wurde der bislang in Paragraph "Ordnungswidrigkeiten" bzw. "Strafbestimmung" enthaltene Verweis auf "§ 710 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO)" bzw. "§ 710 RVO" in "§ 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)" geändert.

Auf der CD-ROM-Ausgabe werden die Angaben zu "Erlaß", "Ausgabe" und "Fassung" aufgeführt, die auch auf den gedruckten Ausgaben zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses enthalten sind.

Redaktionsschluß für diese Ausgabe ist August 2000.