Abschnitt 7 - Zu § 6 Nr. 2:
Gummischlauchleitungen sind geeignet, wenn sie mindestens H07RN-F nach DIN VDE 0282-4 "Gummi-isolierte Leitungen mit Nennspannungen bis 450/750 V; Teil 4; Flexible Leitungen" entsprechen.
Gummischlauchleitungen sind geeignet, wenn sie mindestens H07RN-F nach DIN VDE 0282-4 "Gummi-isolierte Leitungen mit Nennspannungen bis 450/750 V; Teil 4; Flexible Leitungen" entsprechen.