Abschnitt 43 - Zu § 31 Abs. 2:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn insbesondere folgende Prüfungen durchgeführt werden.
- 1.
Luftversorgungsanlage durch Probelauf und Kontrolle des Luftvorrates,
- 2.
Telefon durch Sprechprobe,
- 3.
Schläuche, Leinen, Elektroleitungen durch Sichtkontrolle auf äußere Beschädigung.