DGUV Vorschrift 40 - Taucherarbeiten

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Anlage 2 - Berechnung der Reserveluftmenge gemäß § 4 Abs. 2

Bei Einsatz von schlauchversorgten Tauchgeräten ist für den Notfall über die für den planmäßigen Tauchgang erforderliche Luftmenge hinaus eine Reserveluftmenge in Vorratsflaschen an der Tauchstelle vorzuhalten.

Hierbei ist zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden:

  1. 1.

    Versorgung des Tauchers über Verdichter

    Ausfall des Verdichters zu Ende der maximal vorgesehenen Tauchzeit

    Für den Taucher muss die für das Austauchen bei Erreichen der maximal vorgesehenen Tauchzeit erforderliche Luftmenge in Vorratsflaschen an der Tauchstelle vorgehalten werden.

  2. 2.

    Versorgung aus der Vorratsflasche

    Der Taucher wird zu Ende der geplanten Tauchzeit durch einen Zwischenfall für 20 min am Austauchen gehindert.

    Für den Taucher muss die

  3. -

    für den um 20 min verlängerten Aufenthalt unter Wasser

    sowie die

  4. -

    für die gegenüber der geplanten Tauchzeit verlängerten Austauchzeiten erforderliche Luftmenge in Vorratsflaschen an der Tauchstelle vorgehalten werden.

    Zusätzlich muss in jedem Fall - unabhängig von der Art der Luftversorgung - ein weiterer Reserveluftvorrat vorgehalten werden, der es dem Reservetaucher ermöglicht, dem entsprechend Fall 2 für 20 min am Austauchen gehinderten Taucher zu Hilfe zu kommen.

    (siehe Beispiel 3)

    Erläuterung zu den Rechenbeispielen

    1. (1)

      = Zeit für den Aufstieg zur tiefsten Haltestufe bzw. Haltezeit auf einer Haltestufe in min

    2. (2)

      = Luftverbrauch eines Helm-/Leichttauchers bei Normaldruck in I pro Minute

    3. (3)

      = Faktor zur Berücksichtigung des infolge des Tauchtiefendruckes veränderten Luftbedarfes (entspricht dem absoluten Druck in bar)

    4. (4)

      = auf der jeweiligen Haltestufe/Tauchtiefe erforderliche Reserveluftmenge

    5. (5)

      = Verlängerung der Grundzeit bzw. der Haltezeiten gegenüber dem planmäßigen Tauchgang durch die 20 minütige Verlängerung der Tauchzeit

    ccc_1212_tabelle03.jpg

    1. a =

      beim Aufstieg zur tiefsten Haltestufe ist der im Verlauf des Tauchganges vorgesehene maximale Tauchtiefendruck + 1 bar anzusetzen

    ccc_1212_tabelle04.jpg

    1. a =

      beim Aufstieg zur tiefsten Haltestufe ist der im Verlauf des Tauchganges vorgesehene maximale Tauchtiefendruck + 1 bar anzusetzen

    ccc_1212_tabelle05.jpg

    1. a =

      beim Aufstieg zur tiefsten Haltestufe ist der im Verlauf des Tauchganges vorgesehene maximale Tauchtiefendruck + 1 bar anzusetzen