§ 34 - Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 19791 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Taucherarbeiten" (VBG 39) vom 1. Mai 1954, in der Fassung vom 1. April 1971, außer Kraft.
Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.