Abschnitt 78 - Zu § 40a Abs. 1 Nr. 2:
Hinsichtlich der Gefährlichkeit explosionsfähiger Atmosphäre siehe "Explosionsschutz-Regeln - (EX-RL)" (BGR 104).
Hinsichtlich der Gefährlichkeit explosionsfähiger Atmosphäre siehe "Explosionsschutz-Regeln - (EX-RL)" (BGR 104).