DGUV Vorschrift 38 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten vom 1. April 1977, in der Fassung vom 1. Januar 1997

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 75 - Zu § 40 Abs. 7:

Überwachungsmessungen sind erforderlich, wenn eine dauerhaft sichere Einhaltung der Grenzwerte nicht gewährleistet ist (siehe TRGS 402) oder das Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre von mehr als 10 % UEG (untere Explosionsgrenze) nicht ausgeschlossen werden kann.

Dies kann z.B. der Fall sein:

  • beim Einsatz von Dieselmotoren in Fahrzeugen und Geräten zum Lösen, Laden und Fördern von Ausbruchmaterial und Transportieren von Beton,

  • beim Arbeiten mit Spritzbeton,

  • bei Abbauverfahren mit hoher Staubentwicklung, z.B. beim Einsatz von Teilschnittmaschinen mit Fräskopf,

  • beim Vortrieb im Gebirge mit hohem Quarzgehalt, z.B. Buntsandstein, Granit, quarzhaltigem Kalk,

  • beim Vortrieb in methangashaltigem Gebirge,

  • bei der Verwendung lösemittelhaltiger Zubereitungen,

  • bei Sprengarbeiten unter Tage.

Zur Beurteilung der Gefahrstoffexposition können Messungen von vergleichbaren Baustellen und Tätigkeiten oder Berechnungen herangezogen werden.