Abschnitt 71 - Zu § 40 Abs. 1 Nr. 3:
Hinsichtlich der Gefährlichkeit explosionsfähiger Atmosphäre wird auf die "Explosionsschutz-Regeln - (EX-RL)" (BGR/GUV-R 104) hingewiesen.
Hinsichtlich der Gefährlichkeit explosionsfähiger Atmosphäre wird auf die "Explosionsschutz-Regeln - (EX-RL)" (BGR/GUV-R 104) hingewiesen.