Abschnitt 68 - Zu § 38 Abs. 2:
Zur Verständigung zwischen Anschläger und Maschinist werden üblicherweise folgende Signale verwendet:
als Ausführungssignale:
1 Schlag = Halt!
2 Schläge = Aufwärts!
3 Schläge = Abwärts!
als Ankündigungssignale:
4 Schläge = Langsam!
4+4 Schläge = Personenbeförderung!
Bei Bedarf können weitere Signale vereinbart werden.