DGUV Vorschrift 38 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten vom 1. April 1977, in der Fassung vom 1. Januar 1997

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Abschnitt 20 - Zu § 9 Abs. 2:

Mit der Gefahr des Ertrinkens ist z.B. zu rechnen, wenn gemäß § 12 Abs. 4 von Einrichtungen oder Maßnahmen zur Sicherung gegen Abstürzen abgesehen wird.

Die Forderung nach Rettungsmitteln ist erfüllt, wenn z.B.

  • Rettungsringe

    und

  • Beiboote nach DIN EN 1914 "Fahrzeuge der Binnenschifffahrt - Arbeits-, Bei- und Rettungsboote"

in ausreichender Anzahl bereitgehalten werden. Die Boote müssen einsatzbereit und bei stark strömenden Gewässern (v > 3 m/s) zusätzlich mit Motorantrieb ausgerüstet sein.