DGUV Vorschrift 38 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten vom 1. April 1977, in der Fassung vom 1. Januar 1997

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Abschnitt 16 - Zu § 7 Abs. 6:

Hochziehbare Personenaufnahmemittel sind Einrichtungen zum Heben zum Personen nach TRBS 2121-4 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln"

Hochziehbare Personenaufnahmemittel siehe auch BG-Regel "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" (BGR 159/GUV-R 159).

Anhang 2 enthält ein Muster für die Anzeige.