DGUV Vorschrift 38 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten vom 1. April 1977, in der Fassung vom 1. Januar 1997

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Abschnitt 10 - Zu § 6 Abs. 1:

Diese Forderung ist erfüllt für

  • Mauerwerk, wenn es nach Normen der Reihe DIN 1053 "Mauerwerk"

    Teil 1 "Berechnung und Ausführung",

    Teil 2 "Mauerwerksfestigkeitsklassen aufgrund von Eignungsprüfungen",

    Teil 3 "Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Ausführung",

    Teil 4 "Fertigbauteile",

    errichtet wird;

  • Unterfangungen, wenn sie nach DIN 4123 "Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude" ausgeführt werden;

  • das Aufrichten oder Umlegen von Masten, wenn dabei

    • Maststellgeräte,

    • Hebezeuge,

    • Abspanneinrichtungen,

    • Gabelstützen

      oder

    • Folgestangen

      eingesetzt werden;

  • Seilendverbindungen an Verankerungen von Abspannseilen und Gerüstaufhängungen, wenn sie ausgeführt werden

    1. 1.

      mit Seilklemmen nach DIN EN 13 411-5 "Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel"

    2. 2.

      durch zweimaliges Schlingen des Drahtseiles um den jeweiligen Befestigungspunkt und Anbringen eines Halbschlages, wobei das Seilende des Halbschlages durch mindestens 3 Seilklemmen gesichert ist und vor jeder erneuten Verwendung überprüft wird

      oder

    3. 3.

      durch mindestens zweimaliges Schlingen des Drahtseiles um den jeweiligen Befestigungspunkt und Anbringen von mindestens 2 Halbschlägen, wobei das Seilende des Halbschlages gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert ist und vor jeder erneuten Verwendung überprüft wird.

Bei den anfallenden Lasten sind z.B. zu berücksichtigen: Wind, Rohrleitungen zur Beton- und Mörtelförderung, Hebezeuge, Fahrzeuge, Geräte, Arbeitsbühnen oder Materiallager auf horizontalen Aussteifungen zwischen Schal- und Verbauwänden; siehe auch Normen der Reihe DIN 1055 "Einwirkungen auf Tragwerke".