Abschnitt 68 - Zu § 41 Abs. 1 Nr. 1:
Diese Forderung schließt ein, dass
Einstiegsklappen zu Steigleitern mit wirksamen Sicherungen gegen Zuklappen ausgerüstet sind und diese Sicherungen auch eingelegt sind,
bei Dunkelheit eine ausreichende Ausleuchtung vorhanden ist.