Abschnitt 103 - Zu § 60 Abs. 2:
Bei Zugmaschinen, die auch rückwärts fahren müssen, kann diese Forderung z. B. durch Drehsitze mit integrierten Armaturen und integrierter Steuerung erfüllt werden.
Bei Zugmaschinen, die auch rückwärts fahren müssen, kann diese Forderung z. B. durch Drehsitze mit integrierten Armaturen und integrierter Steuerung erfüllt werden.