Abschnitt 33 - Zu § 35 Abs. 1:
Komplexe Alkalischwermetall-Cyanide können unter Lichteinwirkung, vor allem in saurer Lösung, Cyanide freisetzen.
Hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen siehe BG-Information "Cyanwasserstoff (Blausäure), Cyanide" (BGI 569, bisherige ZH 1/129.1), insbesondere Abschnitte 5.3.6 bis 5.3.9, 5.4 und 6.
Mit dem Austritt von komplexen Alkalischwermetall-Cyaniden ist z. B. zu rechnen an
Schlackenformen,
Stichlöchern,
Blasformen
von Hochöfen.