DGUV Vorschrift 35 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen

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Abschnitt 33 - Zu § 35 Abs. 1:

Komplexe Alkalischwermetall-Cyanide können unter Lichteinwirkung, vor allem in saurer Lösung, Cyanide freisetzen.

Hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen siehe BG-Information "Cyanwasserstoff (Blausäure), Cyanide" (BGI 569, bisherige ZH 1/129.1), insbesondere Abschnitte 5.3.6 bis 5.3.9, 5.4 und 6.

Mit dem Austritt von komplexen Alkalischwermetall-Cyaniden ist z. B. zu rechnen an

  • Schlackenformen,

  • Stichlöchern,

  • Blasformen

von Hochöfen.