Abschnitt 53 - Zu § 28 Abs. 1:
Bauartprüfungen und Zulassungen werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für erlaubnisfreie Waffen durchgeführt. Beschuß und Erteilung von Beschußzeichen erfolgt durch die Staatlichen Beschußämter.
Kartuschenmunition sind Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoß nicht enthalten.