DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

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Abschnitt 51 - Zu § 27 Abs. 1:

Besondere Schutzmaßnahmen sind

  • Schutzkleinspannung,

  • Schutztrennung

  • Fehlerstromschutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom ≤ 30 mA

    oder

  • Schutzisolierung bei trockener Umgebung.

Siehe hierzu z. B. DIN VDE 0100-410 "Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Schutzmaßnahmen; Schutz gegen gefährliche Körperströme".