Abschnitt 50 - Zu § 26 Abs. 6:
Diese Forderung schließt ein, daß Notendschalter nicht als Betriebsendschalter benutzt werden dürfen. Fällt während einer Vorstellung oder Produktion ein Betriebsendschalter aus, so darf bis zu deren Ende unter Beachtung besonderer Sorgfalt auf Sicht oder Einweisung weitergefahren werden.