Abschnitt 17 - Zu § 8 Abs. 2:
Geeignete Triebwerke und Bremsen sowie ihre Kombinationen sind z. B. in DIN 56 925 "Theatertechnik, Bühnenmaschinerie; Punktzüge; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung" aufgeführt.
Bei handbetätigten Zügen (Freizügen) kann der Gegengewichtsausgleich auch durch Hand erfolgen, wenn die Züge mit nicht mehr als 200 N belastet werden.