Abschnitt 32 - Zu § 26 Abs. 1:
Bei der Aufstellung der Betriebsanweisung sind zu beachten hinsichtlich
des Umganges mit Gefahrstoffen § 20 "Betriebsanweisung" und § 24 "Lagerung" der Gefahrstoffverordnung sowie die zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS),
des Betreibens von Druckgasbehältern BG-Vorschrift "Gase" (BGV B6, bisherige VBG 61) und Technische Regeln Druckgase (TRG 280) "Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter; Betreiben von Druckgasbehältern",
anderer wirksamer Schutzmaßnahmen nach § 19 Abs. 5 insbesondere § 8 Buchstabe e) DIN VDE 0721-1 und Abschnitte 12 und 15 DIN VDE 0721-911 bzw. DIN EN 60 519-1/DIN VDE 0721-911.