DGUV Vorschrift 34 DA - Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Metallhütten

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Abschnitt 18 - Zu § 15 Abs. 1:

Ortsbindende Schutzeinrichtungen sind z.B. Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung, Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion sind z.B. berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS).

Selbstüberwachend siehe "Sicherheitsregeln für berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen Arbeitsmitteln" (ZH 1/597).