Abschnitt 13 - Zu § 12 Abs. 2:
Ausführung des Hinweiszeichens siehe BG-Vorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8, bisherige VBG 125).
Abschalten siehe § 12 UVV "Kraftbetriebene Arbeitsmittel" (VBG 5).
Hinsichtlich der Größe von Türen und Klappen siehe BG-Regeln "Arbeiten in Behältern und engen Räumen" (BGR 117, bisherige ZH 1/77).