DGUV Vorschrift 34 DA - Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Metallhütten

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Abschnitt 13 - Zu § 12 Abs. 2:

Ausführung des Hinweiszeichens siehe BG-Vorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8, bisherige VBG 125).

Abschalten siehe § 12 UVV "Kraftbetriebene Arbeitsmittel" (VBG 5).

Hinsichtlich der Größe von Türen und Klappen siehe BG-Regeln "Arbeiten in Behältern und engen Räumen" (BGR 117, bisherige ZH 1/77).