Abschnitt 59 - Zu § 33 Abs. 3:
Das Anhaften von Ansätzen kann z. B. durch konstruktive Maßnahmen oder durch Aufsprühen geeigneter Massen vermindert werden.
Das Anhaften von Ansätzen kann z. B. durch konstruktive Maßnahmen oder durch Aufsprühen geeigneter Massen vermindert werden.