Abschnitt 50 - Zu § 28:
Die zu treffenden Maßnahmen richten sich nach Größe, Bauart und Betriebsweise des Schmelzgefäßes.
Hinsichtlich Reaktionsverzüge sind im allgemeinen zu berücksichtigen:
Art des Einsatzes,
Einbringen der Zuschläge und Zusätze ins Bad,
Temperatur des Bades,
Temperatur der Zuschläge und Zusätze,
Reaktion des Bades (Schlackenführung).
Hinsichtlich Maßnahmen bei Gefahr von Pfannendurchbrüchen siehe §§ 21 und 26.