DGUV Vorschrift 33 DA - Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Stahlwerke

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Abschnitt 50 - Zu § 28:

Die zu treffenden Maßnahmen richten sich nach Größe, Bauart und Betriebsweise des Schmelzgefäßes.

Hinsichtlich Reaktionsverzüge sind im allgemeinen zu berücksichtigen:

  • Art des Einsatzes,

  • Einbringen der Zuschläge und Zusätze ins Bad,

  • Temperatur des Bades,

  • Temperatur der Zuschläge und Zusätze,

  • Reaktion des Bades (Schlackenführung).

Hinsichtlich Maßnahmen bei Gefahr von Pfannendurchbrüchen siehe §§ 21 und 26.