Abschnitt 25 - Zu § 17 Abs. 3:
Diese Forderung ist z. B. durch ein Rinnensystem erfüllt, welches den Ablauf des Stahls in eine Notpfanne sicherstellt oder durch Notfahreinrichtungen für die Gießpfanne.
Diese Forderung ist z. B. durch ein Rinnensystem erfüllt, welches den Ablauf des Stahls in eine Notpfanne sicherstellt oder durch Notfahreinrichtungen für die Gießpfanne.