Abschnitt 16 - Zu § 9 Abs. 1:
Diese Forderung ist z. B. erfüllt durch Schutzgerüste; siehe auch Durchführungsanweisungen zu § 26.
Hinsichtlich der Ansätze an Pfannen siehe auch § 33 Abs. 3.
Diese Forderung ist z. B. erfüllt durch Schutzgerüste; siehe auch Durchführungsanweisungen zu § 26.
Hinsichtlich der Ansätze an Pfannen siehe auch § 33 Abs. 3.