Vorherige Seite Nächste Seite Abschnitt 10 - Zu § 4 Abs. 3:Hinsichtlich Stolperstellen siehe auch § 20 Abs. 1 der BG-Vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1). Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite
Abschnitt 10 - Zu § 4 Abs. 3:Hinsichtlich Stolperstellen siehe auch § 20 Abs. 1 der BG-Vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1).