DGUV Vorschrift 32 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Kernkraftwerke

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 47 - Zu § 25 Abs. 2:

Die Gefahr der Einengung ist insbesondere im Kontrollbereich gegeben, wo Arbeitsgeräte und Materialien, aber auch ausgebaute Anlagenteile und Komponenten sowie radioaktiver Abfall bis zur Freigabe durch den Strahlenschutz zwischengelagert werden müssen. Diese Materialien sollen stets an die vorgesehenen Lager- und Abstellplätze gebracht werden.