Abschnitt 37 - Zu § 21 Abs. 2:
Aus den Betriebsanweisungen nach den §§ 17 und 19 geht hervor, welche Personen im Strahlenschutz weisungsbefugt sind.
Aus den Betriebsanweisungen nach den §§ 17 und 19 geht hervor, welche Personen im Strahlenschutz weisungsbefugt sind.