DGUV Vorschrift 32 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Kernkraftwerke

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 20 - Zu § 13 Abs. 1:

Leckagen aus Rohrleitungen, Komponenten und Anlageteilen können zur Freisetzung von Hauptkühlmittel und Frischdampf bzw. Speisewasser und Frischdampf sowie Hilfsdampf in den Sicherheitsbehälter führen. Die Gefährdung für die im Sicherheitsbehälter befindlichen Personen besteht in der Vernebelung und in dem Anstieg von Druck und Temperatur.

Geeignete Einrichtungen zur Erkennung von Leckagen können sein:

  • Radiologische Meßstellen (z. B. Gase und Aerosole),

  • Messungen des Kondensatanfalles in den Umluftkühlanlagen,

  • Temperatur- und Feuchtemesser in den verschiedenen Räumen des Sicherheitsbehälters,

  • Messungen der Druckdifferenz,

  • Messungen des Wasseranfalls in den Gebäudesümpfen.

Stationären Einrichtungen sollte der Vorzug vor mobilen Einrichtungen gegeben werden. Letztere sind insbesondere für spezielle Anforderungen notwendig, z. B. zur Ortung von festgestellten Leckagen.

Die frühzeitige Erkennung von Leckagen ermöglicht die Einleitung von Gegenmaßnahmen im Vorfeld eines vollständigen Versagens von Rohrleitungen, Komponenten und Anlageteilen. Erfahrungsgemäß gilt meistens das Kriterium "Leck vor Bruch". Die frühzeitige Erkennung von Leckagen ermöglicht weiterhin eine rechtzeitige teilweise oder vollständige Räumung des Gefahrbereichs. Damit wird verhindert, daß austretende Medien Versicherte gefährden können.

Der Zeitbedarf für Alarmauslösung und Flucht aus dem Sicherheitsbehälter wird mit etwa 5 min angesetzt; eine Flucht aus dem Sicherheitsbehälter wird als möglich angesehen, solange die Temperatur der gesättigten Luft (relative Feuchte = 100 %) unter 60 °C bleibt. Auftretende Leckagen, bei denen die vorstehend genannte Zeit bis zum Erreichen des Grenztemperaturbereiches noch sicher zur Verfügung steht, sollen daher so schnell erkannt werden, daß eine rechtzeitige Alarmierung erfolgen kann.

Die Einrichtungen sollen auch sicherstellen, daß kleine Leckagen bereits so frühzeitig detektiert werden, daß Maßnahmen zur Lokalisierung des Lecks und zur Sicherung der im Sicherheitsbehälter befindlichen Versicherten ergriffen werden können. Dazu werden insbesondere die Verfahren der langfristigen Detektion, z. B. die Messung des Kondensatanfalls in den Umluftkühlanlagen oder die Messung des Wasseranfalls in den Gebäudesümpfen, geeignet sein.