Abschnitt 8 - Zu § 6 Abs. 2:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn
Hemmschuhe bereitgehalten werden,
die Lokomotive mit den Waggons gekuppelt ist,
in Waggon-Kippanlagen die Kippbewegung außerhalb des Gefahrbereichs ausgelöst werden kann.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn
Hemmschuhe bereitgehalten werden,
die Lokomotive mit den Waggons gekuppelt ist,
in Waggon-Kippanlagen die Kippbewegung außerhalb des Gefahrbereichs ausgelöst werden kann.