Abschnitt 50 - Zu § 37 Abs. 4:
Gefahren können unter anderem entstehen durch:
unbeabsichtigtes Zuschalten mechanischer Einrichtungen, z.B. Bandanlagen,
gefährliche Gase und Dämpfe,
Sauerstoffmangel.
Gefahren können unter anderem entstehen durch:
unbeabsichtigtes Zuschalten mechanischer Einrichtungen, z.B. Bandanlagen,
gefährliche Gase und Dämpfe,
Sauerstoffmangel.