DGUV Vorschrift 30 DA - Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke

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Abschnitt 48 - Zu § 37 Abs. 2:

Das Öffnen von Luken führt zu Druckveränderungen, wobei heiße Gase, Schlackenteile und Asche herausgeschleudert werden können. Zu den besonderen Sicherheitsmaßnahmen zählen z.B.:

  • Luke vorsichtig öffnen,

  • persönliche Schutzausrüstungen anlegen.

Weitere Sicherheit läßt sich z.B. erreichen durch:

  • Anpassen der Betriebsweise der Feuerung,

  • ausreichende Bewegungsmöglichkeit,

  • Freihalten der Rettungswege.

Zweckmäßig werden Sicherheitsmaßnahmen, die bei gefahrbringenden Störungen durchzuführen sind, in den allgemeinen Betriebsanweisungen festgelegt, z.B.

  • Maßnahmen zur Beseitigung von Schwimmschlacke,

  • Maßnahmen bei Verstopfungen im Schlackefallschacht,

  • Entleeren des Entschlackertrogs von Wasser,

  • Entfernen der Entaschungseinrichtung,

  • Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen, die auch gegen Wasserschwall und gegen Dampf schützen.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen können im Freigabeverfahren, z.B. für Arbeiten

  • in Flugstaubabzugstrichtern zur Beseitigung von Staubablagerungen,

  • an Flugascheleitungen im Bereich nachgeschalteter Heizflächen bei Störungen in diesen Bereichen unter anderem bei Rohrschäden im Kessel,

berücksichtigt werden.