Abschnitt 45 - Zu § 36 Abs. 2:
Die Forderung nach Überwachung ist z.B. erfüllt, wenn das Befahren von Druckkörpern nur in Gegenwart einer zweiten, mit der Arbeit vertrauten Person geschieht, die den Hineinsteigenden beobachtet.
Die Forderung nach Überwachung ist z.B. erfüllt, wenn das Befahren von Druckkörpern nur in Gegenwart einer zweiten, mit der Arbeit vertrauten Person geschieht, die den Hineinsteigenden beobachtet.