Abschnitt 38 - Zu § 30 Abs. 2:
Hilfsmittel zum Öffnen oder Schließen von Waggonklappen sind z.B.:
Betätigungsstangen, elektromechanische Schließeinrichtungen,
feste Anschläge zur Begrenzung des Aufschlagwinkels der Waggonklappen,
zusätzliche Sicherungen (Sperren, Distanzstücke) zum Offenhalten geöffneter Klappen z.B. bei Reinigungsarbeiten.
Die Hilfsmittel sollten in der Nähe des Arbeitsplatzes leicht erreichbar bereitgehalten werden.