DGUV Vorschrift 30 DA - Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke

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Abschnitt 38 - Zu § 30 Abs. 2:

Hilfsmittel zum Öffnen oder Schließen von Waggonklappen sind z.B.:

  • Betätigungsstangen, elektromechanische Schließeinrichtungen,

  • feste Anschläge zur Begrenzung des Aufschlagwinkels der Waggonklappen,

  • zusätzliche Sicherungen (Sperren, Distanzstücke) zum Offenhalten geöffneter Klappen z.B. bei Reinigungsarbeiten.

Die Hilfsmittel sollten in der Nähe des Arbeitsplatzes leicht erreichbar bereitgehalten werden.