DGUV Vorschrift 30 DA - Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke

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Abschnitt 20 - Zu § 13 Abs. 3:

In Innenräumen von Müllzerkleinerungsanlagen besteht die Gefahr von Explosionen oder Verpuffungen z.B. durch Lösemitteldämpfe oder Gase.

Druckstöße werden gefahrlos abgeleitet, z.B. durch Ausbildung der Außenwände als Ausblasewände. Hierzu eignen sich unter anderem Leichtbaustoffe in Form glasfaserverstärkter Hartschaumplatten mit aufkaschierter Aluminiumfolie.