DGUV Vorschrift 30 - Wärmekraftwerke und Heizwerke

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§ 52 - Inkrafttreten

Diese BG-Vorschrift tritt am 1. April 198611 in Kraft. Gleichzeitig tritt die BG-Vorschrift "Wärmekraftwerke" (VBG 2) vom 18. August 1977 in der Fassung vom 1. April 1984 außer Kraft.

Zu diesem Zeitpunkt wurde diese BG-Vorschrift (bislang als Unfallverhütungsvorschrift bezeichnet) erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.