DGUV Vorschrift 30 - Wärmekraftwerke und Heizwerke

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Wärmekraftwerke und Heizwerke
(bisher: BGV C14)

(bisher VBG 2)

Stand der Vorschrift: in der Fassung vom 1. Januar 1999

Inhaltsübersicht§§
I.
Geltungsbereich
Geltungsbereich1
II.
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen 2
III.
Bau und Ausrüstung
A.
Gemeinsame Bestimmungen
Allgemeines3
Entleeren von Anlageteilen 4
B.
Besondere Bestimmungen für Umschlaganlagen
Kaianlagen5
Waggon-Entladeanlagen6
Auftauanlagen7
Einfüllöffnungen von Bunkern 8
C.
Besondere Bestimmungen für Entaschungsanlagen und Entschlacker
Entaschungsanlagen und Entschlacker 9
D.
Besondere Bestimmungen für Müllkraft- und Müllheizwerke
Entladestellen10
Müllaufgabeeinrichtungen11
Müllkrananlagen12
Müllzerkleinerungsanlagen13
Feuerungen14
E.
Besondere Bestimmungen für Wasseraufbereitungsanlagen
Notduschen 15
§ 1616
Lagern von gefährlichen Stoffen17
Dosieranlagen18
F.
Besondere Bestimmungen für hydraulische Steuersysteme an Dampfturbinen
Hydraulische Steuersysteme an Dampfturbinen 19
IV.
Betrieb
A.
Gemeinsame Bestimmungen
Allgemeines20
Betriebsanweisung, Zuständigkeiten21
Sicherheitsmaßnahmen bei Instandhaltung22
Arbeiten im Feuerraum 23
Prüfen der Gängigkeit von Absperrarmaturen 24
Öffnen von Luken 25
Staubablagerungen26
Verhalten bei Störungen27
B.
Besondere Bestimmungen für Umschlaganlagen
Entladeanlagen28
Beschädigungen an Waggons 29
Entladearbeiten30
Einfüllöffnungen von Bunkern31
C.
Besondere Bestimmungen für die Lagerung von festen Brennstoffen
Lagerung von festen Brennstoffen32
D.
Besondere Bestimmungen für Dampfkesselanlagen
Druckprobe 33
Befahren von Dampfkesseln34
Befahreinrichtungen, Reinigungsarbeiten 35
Befahren von Druckkörpern36
Entaschungsanlagen37
Nassentschlacker 38
E.
Besondere Bestimmungen für Müllkraft- und Müllheizwerke
Entladestellen39
Arbeiten im Bereich von Müllaufgabetrichtern40
§ 4141
Müllzerkleinerung42
Feuerungen 43
F.
Besondere Bestimmungen für Anlageteile, die während des Betriebes unter Druck stehen und heißes Medium, Säuren oder Laugen führen
Sofortmaßnahmen beim Ausströmen 44
Durchführung von Arbeiten45
G.
Besondere Bestimmungen für Wasseraufbereitungsanlagen
Anliefern und Umfüllen von gefährlichen Stoffen46
§ 4747
Dosieranlagen48
H.
Besondere Bestimmungen für Wasserstoffanlagen von Generatoren
Wasserstoffanlagen von Generatoren49
V.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten50
VI.
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen51
VII.
Inkrafttreten
Inkrafttreten52