Abschnitt 5 - Zu § 2 Nr. 3:
Halden können je nach Art und Beschaffenheit des Materials, z.B. Gestein, Boden, Bodenschätze, Schlacke, sowie der Lagerdauer ganz oder teilweise verfestigt sein.
Halden können je nach Art und Beschaffenheit des Materials, z.B. Gestein, Boden, Bodenschätze, Schlacke, sowie der Lagerdauer ganz oder teilweise verfestigt sein.