Abschnitt 32 - Zu § 24:
Absturzdrohende Massen oder Steine können z.B. durch Sprengungen, nach Gebirgsbewegungen, im Bereich von Gebirgsstörungen oder bei Witterungsverhältnissen, die das Lösen von Massen oder Steinen begünstigen, z.B. Frost, Tauwetter, Regengüsse, starke Sonneneinstrahlung, entstehen.