Abschnitt 26 - Zu § 15 Abs. 2:
Diese Forderung soll sicherstellen, daß Greifbagger als Gewinnungsgeräte nur eingesetzt werden, wenn sie das Material von oben her abtragen können.
Übrige Gewinnungsgeräte sind z.B. Lader, Hochlöffelbagger und Schrapper.